Feiern Sie unvergessliche Momente in der einzigartigen Atmosphäre der Kreuz Bar!
Ob für Geburtstage, Vereinsfeiern oder geschäftliche Anlässe – bei uns genießen Sie gemütliche Stunden im idealen Rahmen. Wählen Sie ganz nach Ihren Wünschen: Mieten Sie nur den Raum oder profitieren Sie von unseren massgeschneiderten Dienstleistungen.
Lassen Sie den Feierabend zur geselligen Auszeit werden!
Die KreuzBar bietet Platz für maximal 40 Gäste, davon 20 Sitzplätze und 20 Stehplätze.
Mietpreis (pauschal)
Pro Tag CHF 400.– pro Tag
+ Reinigung CHF 90.–
Nutzungszeitraum
Von 10:00 bis 01:00 Uhr
Inklusive
- Komplettes Mobiliar
ca. 20 Sitzplätze
ca. 15-20 Stehplätze - Ausgestatte Bar (exkl. Getränke)
- Gläser, Besteck, Geschirr
- Küche/Office mit Backofen, Herd, Kühlschrank, Spülmaschine
- Toilettenanlagen für Damen & Herren
- W-Lan
- Musikanlage (Bluetooth)
- Flat-Screen
Exklusivität garantiert
Die Bar steht Ihnen und Ihren Gästen während der gesamten Mietdauer exklusiv zur Verfügung.
Optionale Dienstleistungen
- Servicepersonal
- Essens Angebot – Individuell nach Absprache
- Getränke Angebot – Individuell nach Absprache
- Weiteres Material & Wäsche
- Endreinigung
Bitte teilen Sie uns bei den Bemerkungen mit, welche Getränke & Speisen Sie wünschen, und wir stellen Ihnen ein passendes Angebot zu.






Mietbestimmungen | Hausordnung
Diese sind Bestandteil der Buchung und der Miete.
Die Bar hat platz für maximal 40 Personen.
Zeiten | Verbindlichkeiten
Die Bar kann am Anlasstag ab 11.00 Uhr und in Rücksprache übergeben werden.
Ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe im Aussenbereich, allfällige polizeiliche Interventionen sind durch den Mieter zu tragen und zu verantworten.
Ab 01.00 Uhr ist die Bar zu schliessen und die Gäste haben die Räumlichkeiten zu verlassen.
Miete Geschirr und Wäsche
Im Mietpreis sind folgende Materialien enthalten
– Gläser divers, Teller, Besteck
– Reinigungsutensilien
Weiteres Geschirr, Gläser, oder Wäsche kann auf Voranmeldung und Zusatzkosten dazu gemietet werden.
Jeder Bruch oder allfälliger Verlust wird in Rechnung gestellt.
Infrastruktur
Dekoration
Jegliche angebrachte Dekoration ist nach dem Anlass säuberlich zu entfernen.
Reinigung / Rückgabe
Die Bar und auch die Aussenbereiche sind wie übernommen ordentlich und Besenrein zu retournieren.
+ Geschirr gewaschen und Ablagen gereinigt.
Die Endreinig Boden, Toiletten und & Kontrolle wird durch die Kreuz-Crew übernommen.
Sicherheit
– In den Räumlichkeiten gilt ein striktes Rauchverbot.
– Die Einhaltung von geltenden behördlichen Massnahmen ist Sache des Veranstalters.
Für Folgen wegen Nichteinhaltens der Sicherheitsvorschriften haftet der Veranstalter.
Haftung
Die unterschreibende / buchende Person haftet gegenüber dem Vermieter für folgende Punkte:
– Ordnung und Verhalten der Besucher in den Räumlichkeiten
– Einhaltung des Rauchverbots
– Einhaltung der Maximalzeit in den Räumlichkeiten und im Garten
– Einhaltung der Maximalzahl von anwesenden Personen
– Für alle entstehenden Kosten aus der Missachtung der Sorgfaltspflicht und/oder derHausordnung.Für Personen- und Sachschäden, die dem Veranstalter oder Veranstaltungsbesuchern erwachsen, lehnt der Vermieter jede Haftung ab, soweit sie nicht durch Gesetzesvorschriften gegeben sind.
Die Versicherung des durch die Veranstaltungsbesucher eingebrachten Gutes gegen Beschädigung, Feuer, Wasser oder Diebstahl ist Sache des Veranstalters. Der Vermieter lehnt hierfür jegliche Haftung ab. Sollten Teilnehmerinnen oder Teilnehmer Schäden verursachen, kann der Vermieter diese sowohl gegen die Schaden stiftende Person sowie gegen die Vertragspartei geltend machen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Vermieter und dem Vertragspartner ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Egerkingen.
HAUSORDNUNG
– Die Teilnehmenden, allen vorab der Veranstalter, haben sich an die Weisungen des Vermieters zu halten. Es ist mit der verantwortlichen Person Rücksprache zu nehmen.
– Die Tiefgarage ist nicht Bestandteil der Miete
